AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. VERMIETUNGa Die Apartments " Salzherrenhof", Bahnhofpromendae 41, 8990 Bad Aussee und das Grimming Appartement „Schladming“ in Schattenberg 160, 8960 Öblarn, sind vollständig möbliert und werden samt Inventar zu touristischen Zwecken, d.h.. vorübergehendem Aufenthalt, vermietet. Vier private Parkplätze und eine Waschküche gehören zu den Ferienwohnungen. Der Beherbergungsvertrag kommt mit Annahme des Angebotes und Übermittlung einer Reservierungsbestätigung des Vermieters, sowie einer Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme auf das Konto der Vermieterin einlangend binnen der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist zustande. Die Anzahlung kann auch durch Übermittlung der Kreditkartendaten akzeptiert und durchgeführt werden. Das Mietverhältnis beginnt und endet laut Buchungsbestätigung, ohne dass es einer weiteren Erklärung sowie Kündigung bedarf. Früheste Anreisezeit am Anreisetag ist 15:00 Uhr. Das Appartement muss am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr frei von allen Gegenständen des Mieters/der Mieterin geräumt werden. Bei einer späteren Abreise werden zusätzliche Kosten verrechnet! Nur jene Personen, die in der Reservierungsbestätigung angeführt sind, dürfen das Apartment benützen. Die Anzahl der Personen darf die Anzahl der Schlafplätze nicht überschreiten. Sollte die Vermieterin Personen vorfinden, die nicht in der Reservierungsbestätigung namentlich genannt sind bzw. mehr Personen vorfinden als vereinbart, liegt es im Ermessen der Vermieterin die erforderlichen Schritte bzw. Maßnahmen zu setzen.

2. ENTGELT

Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Nächtigungsentgelt pro Nacht auf Basis des Angebotes sowie den Kosten für die Endreinigung, Wäschekosten (z.B. Handtücher, Bettwäsche) Die zu entrichtende Kurtaxe an die Gemeinde Bad Aussee ist gesondert zu bezahlen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter/von der Mieterin am Abreisetag nicht bis 10:00 Uhr freigemacht bzw. hat es der Mieter/die Mieterin unterlassen, die Vermieterin von einer späteren Abreise in Kenntnis zu setzen, so ist die Vermieterin berechtigt, das Entgelt für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. Falls am Anreisetag keine Beanstandungen durch den Mieter/die Mieterin gemeldete werden, gilt dies als Bestätigung des Mieters/der Mieterin das Apartment bei Anreise in einem ordnungsgemäßen, schadensfreien und sauberen Zustand übernommen zu haben. Er/Sie verpflichtet sich, das Apartment sowie das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln und das Apartment bei Aufenthaltsende (=Vertragsende) im selben Zustand wie übernommen zu verlassen.

3. LEISTUNGEN

Für unsere Leistungen sind die Fotos auf unserer Website und der Inhalt der Anmeldebestätigung maßgeblich. Abbildungen auf der Website stellen nur Beispiele der Einrichtung dar und sind als ca.-Angaben zu verstehen und sollten Ihnen nur einen ungefähren Eindruck über das Umfeld des Objektes vermitteln. Wir legen Wert darauf, dass sich unsere Objekte in freier Natur befinden. Spinnen, Ameisen, Mücken, Fliegen, etc. und auch Mäuse können deshalb auftreten und stellen keinen Mangel dar. Angaben in Orts- oder Hausprospekten, sowie örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, gehören nicht zum Vertragsinhalt, es wird dafür keine Haftung übernommen. Es kann vorkommen, dass in der Vor- und Nachsaison beschriebene Einrichtungen wie zB. Sportschulen, Restaurants, etc. nicht geöffnet sind. 3.1 Änderungsgebühr Bei Buchungsänderungen wird eine Änderungsgebühr von € 35,- berechnet. Terminänderungen oder Umbuchung auf ein anderes Objekt ist ab 30 Tage vorher nur mit Storno und Neubuchung möglich (siehe Gebühren Punkt 8). Reduzierung auf eine geringere/billigere Personenkategorie ist ab 30 Tage vorher nicht mehr möglich 3.2 Nebenkosten Bei den einzelnen Objekten sind die unter dem Punkt "Nebenkosten" angeführten Gebühren nicht im Preis enthalten und sind vor Ort beim Hüttenbesitzer direkt zu begleichen. Bei Sonderaktionen sind die Nebenkosten in voller Höhe zu entrichten und sind von den Ermäßigungen ausgenommen

4. SCHÄDEN

Bei Schlüsselübergabe am Anreisetag ist eine Schadenskaution in Höhe von EUR 400,- zu entrichten. Die Kaution wird dem Mieter/der Mieterin zurückbezahlt, sobald feststeht, dass keine Schäden während der Dauer des Aufenthaltes am und/oder im Apartment aufgetreten sind. Sollten Schäden am und/oder im Apartment während der Dauer des Aufenthaltes auftreten, so wird die Kaution dafür aufgewendet. Ein allfälliger Überschuss aus dieser Kaution wird an den Mieter/die Mieterin zurückbezahlt. Sollte die Kaution nicht ausreichend sein, wird die Vermieterin den daraus resultierenden Differenzbetrag vom Mieter/von der Mieterin einfordern. Für den vom Mieter/von der Mieterin während der Beherbergungsdauer (-zeit) verursachten Schaden gelten die Bestimmungen des Schadenersatzrechtes. Der Mieter/Die Mieterin haftet daher für jeden Schaden und Nachteil, den die Vermieterin durch den Mieter/die Mieterin und/oder dritte Personen durch sein/ihr Verschulden und/oder durch das Verschulden seiner/ihrer Begleiter und/oder anderer Personen, für die er/sie verantwortlich ist, erleidet. Ein Schaden ist unverzüglich der Vermieterin zu melden und mittels Foto(s) und schriftliche Niederlegung des Schadensverlaufes zu dokumentieren. Sollte ein Schaden erst nach Abreise des Mieters/der Mieterin festgestellt werden, so ist der Mieter/die Mieterin unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Mieter/die Mieterin hat der Vermieterin in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung bekanntzugeben und alles zu tun, um in die Schadenswidergutmachung einzutreten! Insbesondere ist das Rauchen und das verbrennen von Räucherholz, das grillen im Garten, sowie das verwenden von offenem Licht, das befeuern der Öfen oder ähnlichem, innerhalb der Appartements strengstens verboten. Sollte bereits während des Aufenthalts des Mieters/der Mieterin festgestellt werden, das er/sie oder begleitende Personen, bzw. Personen denen Zugang gewährt wurde, innerhalb des Apartment rauchen bzw. geraucht haben, behält sich die Vermieterin vor, die Beherbergung des Gastes fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden. Alle Aufwände und Kosten, die der Vermieterin zur Beseitigung von Geruchsrückständen anfallen, sowie daraus resultierende Mietausfälle oder notwendige Erstattungen für nächste Mieter, werden wie Schäden behandelt und dem Mieter/der Mieterin von der Schadenskaution abgezogen bzw. in Rechnung gestellt.

5. HAFTUNG FÜR MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

Die Vermieterin haftet nicht für vom Mieter/von der Mieterin und/oder dessen/deren Begleiter ein- bzw. mitgebrachte Sachen/Dinge und/oder Wertgegenstände. Die Vermieterin übernimmt keine wie geartete Verantwortung für den Verlust und/oder Beschädigung der persönlichen (Wert-)Gegenstände, die im Apartment belassen werden. Der Mieter/Die Mieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte Wert-Gegenstände ausreichend versichert sind und das Appartement während der Dauer des Aufenthaltes versperrt ist! 6. BETRETUNG Die Vermieterin und/oder von ihr beauftragte Personen sind nach vorheriger Anmeldung und zum Betreten des Mietgegenstandes berechtigt, um Reinigungen oder notwendige Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen durchführen lassen zu können bzw. durchzuführen. Bei Gefahr in Verzug, oder bei Verdacht auf unsachgemäße Verwendung des Apartments oder Verstoß gegen die gegenständlichen Geschäftsbedingungen, können die Vermieterin und/oder von ihr beauftragte Personen das Appartement jederzeit – auch in Abwesenheit des Mieters/der Mieterin und ohne Voranmeldung – betreten. Vor jeder Abwesenheit hat der Mieter/die Mieterin dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand in dringenden Fällen jederzeit zugänglich und nicht durch Sachen/Dingen wie z.B. Skier versperrt ist. Der Mieter/Die Mieterin erklärt, aus der zeitweiligen Störung und/oder Absperrung der Wasserzufuhr, der Strom- und/oder Abwasserleitungen etc. keinerlei Rechtsfolgen wie immer ableiten zu wollen und hält diesbezüglich die Vermieterin schad- und klaglos.

7. BLEGEGUNG DES MIETOBJEKTES

Die Wohneinheiten dürfen höchstens bis zu der auf der Website genannten Personenzahl belegt werden, außer es erfolgt eine schriftliche Genehmigung für zusätzliche Personen. Auch Kinder gelten als Person. Überzählige Personen können wir abweisen. Irgendwelche durch Ablehnung entstehende Schäden oder Nachteile sind ausnahmslos vom Kunden zu tragen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit mehr Personen, als auf der Website angegeben, muss in der Regel damit gerechnet werden, dass keine zusätzliche Schlafgelegenheit und entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden ist.

8. STORNIERUNG/RÜCKTRITT

Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin des Mieters/der Mieterin kann der Beherbergungsvertrag durch Entrichtung einer Stornogebühr von 50% des vereinbarten Mietpreises durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Anreisetermin ist ein Rücktritt vom abgeschlossenen Beherbergungsvertrag nur unter Entrichtung des vereinbarten Mietpreises möglich. Zusammenfassend: Bis 30 Tage vor dem Anreisetermin 50% vom vereinbarten Mietpreis 29 bis 0 Tage vor dem Anreisetermin 100 % vom vereinbarten Mietpreis

9. HAFTUNG

Die Vermieterin ist nicht haftbar für den Tod, schwere Verletzungen und/oder Krankheiten des Mieters/der Mieterin während der Aufenthaltsdauer. Eltern haften für ihre Kinder. Es wird auf die möglichen Gefahren wie Treppenauf- und –abgang, offene Fenster, heißes Wasser, heiße Kochplatten, spitze Gegenstände und Kanten etc. hingewiesen. Mängelrügen des Mieters/der Mieterin sind vor Ort und während der Dauer des Aufenthaltes der Vermieterin mitzuteilen. Mängelrügen, die nach Abreise des Gastes durch den Gast an die Vermieterin zur Kenntnis gebracht werden, können nicht berücksichtigt werden und übernimmt die Vermieterin dafür keine wie immer geartete Haftung bzw. Leistung. Der Mieter/Die Mieterin haftet er/sie eigenverantwortlich für die Benützung von Kerzen und sonstigen Feuerstätten. Kerzen und Feuerstätten dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen gelöscht werden, sobald das Apartment verlassen wird. Der Mieter/Die Mieterin haftet für alle Schäden die in diesem Zusammenhang verursacht werden.

10. HAUSTIERE

Haustiere sind in den Appartements nicht erlaubt

 11. LEISTUNGS UND PREISÄNDERUNGEN

Die auf der Website enthaltenen Angaben sind für die Vermieterin bindend, außer siehe Punkt 2. Die Berichtigungen von Irrtümern, sowie von groben Rechenfehlern bleiben in jedem Fall vorbehalten. Sie werden selbstverständlich vor Buchung darüber informiert. Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn die Abweichungen geringfügig und für den Kunden zumutbar sind. Kann das gebuchte Mietobjekt aus nicht voraussehbaren Umständen nicht zur Verfügung gestellt werden, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Buchung stornieren. Wir bemühen uns dann natürlich ein geeignetes Ersatzobjekt anzubieten, sind dazu aber nicht verpflichtet. 12. NO-SHOW No-show liegt vor, wenn der Kunde die Reise nicht zum vereinbarten Zeitpunkt antritt. In diesem Fall verliert er jeden Anspruch auf Leistung oder auf Rückerstattung des Mietpreises oder Teilen davon.

13. RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Bitte beachten Sie, dass in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten sind. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Rücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung.

14. LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung haben Sie einen Gewährleistungsanspruch. Sie erklären sich aber damit einverstanden, daß wir an Stelle Ihres Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringen oder die mangelhafte Leistung verbessern. Beschwerden oder Mängel teilen Sie unverzüglich mit Telefon Nr: +4319972966 . Nur so können etwaige Mängel umgehend abgeschafft werden. Ansprüche sind uns gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit geltend zu machen. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie Krieg, Streik, Aussperrung, Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen etc., sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

15. MINDERUNG DES PREISES

Sie können nur dann eine Herabsetzung des Buchungspreises bzw. Schadensersatz verlangen, falls Sie den Mangel nachweislich sofort uns angezeigt haben, sowie um Abhilfe gebeten haben und die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

16. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

Sie können den Vertrag kündigen, wenn innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wurde und infolgedessen Leistungsmängel die Benutzung des Mietobjektes erheblich beeinträchtigen. Sie haben dann jedoch den Teil des vereinbarten Buchungspreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt, die Sie in Anspruch genommen haben.

17. MITWIRKUNGSPFLICHT

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung bzw. Schadenersatz nicht zu. Unterlassen Sie nämlich die unverzügliche Beanstandung, wird die vereinbarte Möglichkeit der Nachbesserung genommen, und so mindert sich oder erlischt der Anspruch auf Ersatz (Minderung, Schadenersatz) aller weiteren Schäden, die bei unverzüglicher Mitteilung nicht erlitten worden wären.

18. HAFTUNG

Unsere Haftung ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

19.PARKEN

Wir verfügen über 4 Parkplätze für 4 Apartments am Salzherrenhof. Jedes Apartment darf mit einem Auto anreisen. Weitere Autos müssen bitte außerhalb unseres Areals abgestellt werden. Die Parkplätze dürfen Sie nach dem Prinzip "First Come First Serve" befahren und nutzen. Es ist kein spezieller Parkplatz einem bestimmten Apartment zugeteilt. Ein Parkplatz befinden sich direkt vor dem Haus, drei weitere 150m oberhalb. Wir empfehlen nur versierten Autofahrern direkt vor dem Haus zu parken, da die Bahnhofpromenade eine sehr schmale, aber sehr ruhig gelegene Gasse ist. (Wir befahren diese vorsichtig mit unserem Ford Galaxy, es ist möglich.) aber wir weisen Sie darauf hin, dass es eng ist. Der obere Parkplatz, (Stellplatz 1,2,3) hingegen ist sehr gut befahrbar.

20. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die hier aufgeführten Bedingungen.

21. ALLGEMEINES

Alle Angaben auf unsere Website entsprechen dem Stand Juni 2021. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr

22. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ist 8990 Bad Aussee. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht als vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das für das Bundesland Steiermark jeweils zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

23. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Die Vertragsparteien verzichten auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen Willensmangel, insbesondere wegen Irrtums. Sollten Teile des Beherbergungsvertrages unwirksam sein bzw. werden, weil sie gegen zwingendes Recht verstoßen, bleibt die Gültigkeit der restlichen Vertragsbestimmungen unberührt. Eine allenfalls unwirksame Bestimmung wäre durch jene zu ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen Vermieter: Schrempf Friedberg GmbH Hollgasse 1 1050 Wien

Stornierungsbedingungen

Streng

Bis 15 Tage vor dem Anreisetermin 50% vom vereinbarten Mietpreis

14 bis 0 Tage vor dem Anreisetermin 100 % vom vereinbarten Mietpreis